Detailinformationen

Maximilian Friedrich von Königsegg-Rothenfels, Erzbischof zu Köln und Erzkanzler und Kurfürst des Heiligen Römischen Reichs, erneuert die Verordnung vom 3. Juli 1751, vor allem aufgrund begangener Ordnungswidrigkeiten der Pack- und Betteljuden sowie Luxemburgischer und anderer ausländischer Studenten beim öffentlichen Betteln im Erzstift. Ordnungsbrecher sollen von den erzstiftischen Husaren ergriffen und inhaftiert werden. Die Verordnung ist von allen Beamten öffentlich kundzutun.Universitäts- und Landesbibliothek DarmstadtNachlaß Johann Wilhelm Karl Adolph Freiherr von HuepschSignatur: NL Hüpsch K XX, 3.42: 20

Funktionen

Maximilian Friedrich von Königsegg-Rothenfels, Erzbischof zu Köln und Erzkanzler und Kurfürst des Heiligen Römischen Reichs, erneuert die Verordnung vom 3. Juli 1751, vor allem aufgrund begangener Ordnungswidrigkeiten der Pack- und Betteljuden sowie Luxemburgischer und anderer ausländischer Studenten beim öffentlichen Betteln im Erzstift. Ordnungsbrecher sollen von den erzstiftischen Husaren ergriffen und inhaftiert werden. Die Verordnung ist von allen Beamten öffentlich kundzutun.Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt ; Nachlaß Johann Wilhelm Karl Adolph Freiherr von Huepsch

Signatur: NL Hüpsch K XX, 3.42 : Kasten 20; Mappe 3


Bonn, 16.03.1781. - 1 Blatt, Deutsch. - Dokument, Urkunde

http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/K20-03/0053

Ausreifungsgrad: Druck mit handschriftlichen Notizen auf der Rückseite

Objekteigenschaften: Handschrift

Pfad: Nachlaß Johann Wilhelm Karl Adolph Freiherr von Huepsch / Drucksachen

DE-611-HS-3726576, http://kalliope-verbund.info/DE-611-HS-3726576

Erfassung: 12. Mai 2021 ; Modifikation: 12. Mai 2021 ; Synchronisierungsdatum: 2024-03-29T12:28:31+01:00