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Brief an Hochachtende herren [gmainer 3. püntten] / von Kirchendiener der reformierten religion eüwers und unsseres geliepten vatterlands St. Gallen KB Vadiana Einzeldokumente Kantonsbibliothek Vadiana St. GallenSignatur: VadSlg Ms 108:56

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Brief an Hochachtende herren [gmainer 3. püntten] / von Kirchendiener der reformierten religion eüwers und unsseres geliepten vatterlands St. Gallen KB Vadiana ; Einzeldokumente Kantonsbibliothek Vadiana St. Gallen

Signatur: VadSlg Ms 108:56


Zuoz , den 22. tag Julii, im jar der gnaden 1619 . - 1 Doppelbl. + 1 Bl., 6 S. beschrieben, 33,8 x 20,3 cm, Deutsch. - Handschrift, Briefsammlung

Es gelten die Benutzungsbestimmungen für den Sonderlesesaal.

Inhaltsangabe: Die Wirren in den drei Bünden haben nicht nur die weltliche Regierung, sondern auch die Kirchen entzweit. Die Pfarrer haben deshalb eine Synode ("capitel") nach Zuoz einberufen, um über die Lage zu beraten und nach Möglichkeiten der Besserung zu suchen. - Zuerst musste festgestellt werden, dass beim Thusner Strafgericht ("Thusisches straffgericht") einige Pfarrer angeklagt worden sind, dass sie das Bündnis mit Venedig unterstützten und mit weltlichen Personen zusammen Unruhen gestiftet und einen gewaltsamen Angriff auf Chur geplant hätten. Diese ungerechtfertigte Anklage hat zur Verfolgung einiger Pfarrer geführt. Mit Verleumdungen auch gegenüber Glaubensgenossen ausserhalb der drei Bünde versucht man, die besten Kräfte ("fürnämbste liechter") der Kirche in Verruf zu bringen. Den Pfarrern bleibt nichts übrig, als Gott um seinen Schutz zu bitten. Zugleich fordern sie aber auch die Behörden auf, die Pfarrer vor diesen Angriffen in Schutz zu nehmen und die Schuldigen in einem rechtlichen Verfahren zur Verantwortung zu ziehen. - Ferner sollen die Behörden die Bevölkerung zu sittlichem und religiösem Verhalten aufrufen und die Freiheit der Pfarrer schützen, entsprechend ihrem Prophetenamt ungebührliches Verhalten zu kritisieren. Den obrigkeitlichen Schutz verdienen die Pfarrer aber nicht nur ihres Amtes wegen, sondern auch, weil die meisten von ihnen Landeskinder sind. - Die Pfarrer haben sich an ihrer Versammlung bereit erklärt, jene Amtsgenossen, die sich etwas zuschulden kommen lassen, vom Kirchendienst auszuschliessen. Wegen des Beispiels von Jacob Anton [Vulpius], der in Chur ins Gefängnis geworfen wurde, werden sie aber keinen Vorladungen ("citatzen") nach Chur Folge leisten. Die Pfarrer bitten, gegebenenfalls an einem Ort vor Gericht gezogen zu werden, an dem nicht die Katholiken ("mässische") eine Mehrheit haben. Auch der Fall von Jacob Anton [Vulpius] soll vor einem unparteiischen Gericht verhandelt werden. Einem solchen werden sich alle Pfarrer willig unterziehen. - Die Behörden sollen im Übrigen energisch gegen alle Verleumder vorgehen und insbesondere die Schmähschrift ("pasquil") unterdrücken, die auf das in diesem Jahr in Chur erlassene Edikt hin verfasst wurde. - Falls die Obrigkeit nicht willens und in der Lage ist, für den Schutz ihrer evangelischen Pfarrer zu sorgen, werden sie ihr Heil anderswo suchen müssen. Die Verantwortung für die Folgen tragen die Behörden.

https://swisscollections.ch/Record/991170521858105501 (Katalogeintrag in swisscollections)https://han.stadtarchiv.ch/inhalt/VadSlg_Ms_108_56.pdf (Digitalisat)

Bemerkung: Briefanrede: Hoch- unnd wolgeachte, gestrenge, edle, ehrenveste, fromme, fürsichtige, ersamme unnd wyse, hochachtende herren, verthrauwte liebe eyd-puntts-und glaubensgenossen Absender: : E[uwer] e[hrsamen] w[ysen] allzytt getrüwe kirchendiener der reformierten religion eüwers und unsseres geliepten vatterlands. Ohne Adresse und Siegelspuren

Ausreifungsgrad: Abschrift

Pfad: Einzeldokumente Kantonsbibliothek Vadiana St. Gallen

CH-002121-2-991170521858105501, http://kalliope-verbund.info/CH-002121-2-991170521858105501

Modifikation: 22.06.2023