Detailinformationen

Bachoven und Frambach teilen dem Bürger Hüpsch, wohnhaft Nr. 2757, mit, dass wenn er innerhalb von drei Tagen nicht seine rückständigen Steuern für die Jahre 6 bis 8 gezahlt haben werde, sie gezwungen seien, sie durch die Zwangsbefehlträger einzutreiben und ihm dadurch noch weitere Kosten zu verursachen. Anschließend folgt eine handschriftliche Empfangsbestätigung.Universitäts- und Landesbibliothek DarmstadtNachlaß Johann Wilhelm Karl Adolph Freiherr von HuepschSignatur: NL Hüpsch K III, 3.70: 3

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Bachoven und Frambach teilen dem Bürger Hüpsch, wohnhaft Nr. 2757, mit, dass wenn er innerhalb von drei Tagen nicht seine rückständigen Steuern für die Jahre 6 bis 8 gezahlt haben werde, sie gezwungen seien, sie durch die Zwangsbefehlträger einzutreiben und ihm dadurch noch weitere Kosten zu verursachen. Anschließend folgt eine handschriftliche Empfangsbestätigung.Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt ; Nachlaß Johann Wilhelm Karl Adolph Freiherr von Huepsch

Signatur: NL Hüpsch K III, 3.70 : Kasten 3; Mappe 3


Köln, 24.10.1803. - 1 Blatt, Deutsch. - Dokument, Mitteilung

http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/K03-03/0143 (Digitalisat)

Ausreifungsgrad: Ausfertigung

Objekteigenschaften: Handschrift

Pfad: Nachlaß Johann Wilhelm Karl Adolph Freiherr von Huepsch / Lebensdokumente

DE-611-HS-3584715, http://kalliope-verbund.info/DE-611-HS-3584715

Erfassung: 27. April 2020 ; Modifikation: 27. April 2020 ; Synchronisierungsdatum: 2025-05-22T14:23:34+01:00