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Johannes R. Becher an Gerhart PohlArchiv der Akademie der KünsteJohannes R. Becher-KorrespondenzSignatur: 11810

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Johannes R. Becher an Gerhart PohlArchiv der Akademie der Künste ; Johannes R. Becher-Korrespondenz

Signatur: 11810


Berlin. - 1 Bl. 2 S., Deutsch [masch.]. - Brief

Inhaltsangabe: Mitteilung nach Prüfung der Unterlagen zum Fall Mocny.1.Die demokratischen Gerichte in der DDR und im demokratischen Sektor Groß-Berlin sind verpflichtet, die Kontrollratsdirektive Nr. 38 vom 12.10.46 anzuwenden.2.Die Lizenzierung der beanstandeten Bücher und Zeitschriften durch amerikanische und franz. Stellen enthebt die staatl. Organe der DDR nicht von der Verpflichtung, den Inhalt der inkriminierten Literatur zu überprüfen. Es muss auch eine Lizenzierung für den Bereich der DDR vorhanden sein.3.Die Verurteilte habe nicht von sich aus den Verkauf der Bücher durchgeführt. Sie sei ein williges Werkzeug des in Berlin-Dahlem bestehenden Morus-Verlages geworden.4.Nach der Anklageschrift sei es eindeutig, dass mit der Verurteilung der Frau Mocny keinesfalls eine exemplarische Unterdrückung der Äußerungsfreiheit erfolgt ist.5.Auf Grund der sozialen Verhältnisse der Verurteilten und mit Rücksicht darauf, dass sie als ein Opfer zu betrachten sei, habe er ein Gnadengesuch beim Generalstaatsanwalt eingereicht und könne nur hoffen, dass diesem entsprochen wird.Er nehme an, dass Pohl mit ihm einer Meinung sei, dass ausgesprochene Hetzschriften nicht in den Bereich der freien Meinungsäußerung gehören-. Verweist auf ein Flugblatt das seitens einer "Freiheitsliga" im Westen gegen ihn verbreitet werde und eine offene Morddrohung darstelle.

Pfad: Johannes R. Becher-Korrespondenz

DE-611-HS-1211603, http://kalliope-verbund.info/DE-611-HS-1211603

Erfassung: 24. Januar 2007 ; Modifikation: 24. Januar 2007 ; Synchronisierungsdatum: 2025-05-22T15:02:56+01:00