Detailed Information
Verordnung des Oberhofbau- (und Garten-) Departements bezüglich Einstellung von Tagelöhnern in den Königlichen Gärten. o.D. Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek Nachlass Wendland Signatur: Noviss. 452,2,5,11
Functions
Verordnung des Oberhofbau- (und Garten-) Departements bezüglich Einstellung von Tagelöhnern in den Königlichen Gärten. o.D. Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek ; Nachlass Wendland
Signatur: Noviss. 452,2,5,11
Hannover (Staat) (1814-1866) [Verfasser], Königliches Oberhofbau-und Gartendepartement (Hannover) [Verfasser], Wendland, Heinrich Ludolph (1791-1869) [Adressat]
Hannover, 1828. - 4 S., Deutsch. - Dokument
Beschränkt benutzbar - Verfügbar, am Standort.
Inhaltsangabe: 1. nur gesunde starke Leute, möglichst nicht über 30 Jahre; 2. nur Leute, die sich zuvor nichts zu Schulden kommen ließen; 3. Tagelöhnern, die nicht fleißig sind, unwillig, etwas entwendet haben etc. soll beim ersten Mal der Tageslohn einbehalten werden, beim wiederholten Mal droht Entlassung; 4. Alte, langgediente Tagelöhner sind zu bevorzugen; 5. Tagelöhner, die wegen anderwärts besseren Verdienstmöglichkeiten den Dienst verlassen, dürfen nicht mehr eingestellt werden; 6. Von einer Familie können maximal nur 2 Personen angenommen werden.Wendland, Heinrich Ludolph (1791-1869) [Dokumentiert]
http://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolver?id=00056652
Erhaltungszustand: S. 1-2, 3-4 unbeschrieben
Objekteigenschaften: HandschriftPfad: Nachlass Wendland
DE-611-HS-3739430, http://kalliope-verbund.info/DE-611-HS-3739430
Erfassung: 28. Juni 2021 ; Modifikation: 28. Juni 2021 ; Synchronisierungsdatum: 2025-05-22T17:55:38+01:00