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Untersagung der Benutzung herrschaftlicher Tagelöhner für private Zwecke durch die ersten Gartenbedienten. 1846 Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek Nachlass Wendland Signatur: Noviss. 452,2,5,21
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Untersagung der Benutzung herrschaftlicher Tagelöhner für private Zwecke durch die ersten Gartenbedienten. 1846 Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek ; Nachlass Wendland
Signatur: Noviss. 452,2,5,21
Malortie, Carl Ernst von (1804-1899) [Verfasser], Hannover / Oberhofmarschallamt [Verfasser], Hannover (Staat) (1814-1866) [Verfasser], Wendland, Heinrich Ludolph (1791-1869) [Adressat]
Hannover, 28.08.1846. - 4 S., Deutsch. - Dokument
Beschränkt benutzbar - Verfügbar, am Standort.
Inhaltsangabe: Ab 1. Oktober d. J. wird auf Befehl des Königs das bisherige Accidenz für die Königlichen Gartenbedienten zur Benutzung herrschaftlicher Tagelöhner zu Privatzwecken abgeschafft. Die ersten Gartenbedienten erhalten jedoch als Ausgleich für den Verlust dieses Accidenz eine jährliche Entschädigung von 66 Talern und 8 Groschen. Den Gartenvorständen ist es nach wie vor gestattet, ihren Dienstgarten durch herrschaftliche Tagelöhner bestellen zu lassen, ebenso wie "das ihnen bestallungsmäßig vermachte Gras im Königlichen Garten durch herrschaftliche Tagelöhner mähen, trocknen und einbringen" zu lassen. Der von dem eigenen Vieh getretene Mist hat dem Königlichen Garten zu Gute zu kommen. Die jährlichen Ausgaben für Tagelohn sollen auf möglichst nicht mehr als 12 000 jährlich eingeschränkt werden. Zukünftig Nachweis über eingesetzte Tagelöhner zu erbringen.Wendland, Heinrich Ludolph (1791-1869) [Dokumentiert]
http://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolver?id=00056737
Objekteigenschaften: HandschriftPfad: Nachlass Wendland
DE-611-HS-3739775, http://kalliope-verbund.info/DE-611-HS-3739775
Erfassung: 29. Juni 2021 ; Modifikation: 29. Juni 2021 ; Synchronisierungsdatum: 2025-05-22T17:55:38+01:00