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„Über eine Sammlung deutscher Reichstagsacten zu Frankfurt am Main“, frühe Einleitungs-Variante zum Academie-Vortrag Feb.1838 mit einem ersten Entwurf einer Werk-Disposition.Staatsbibliothek zu Berlin. HandschriftenabteilungNachlaß Leopold von Ranke

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„Über eine Sammlung deutscher Reichstagsacten zu Frankfurt am Main“, frühe Einleitungs-Variante zum Academie-Vortrag Feb.1838 mit einem ersten Entwurf einer Werk-Disposition.Staatsbibliothek zu Berlin. Handschriftenabteilung ; Nachlaß Leopold von Ranke


Berlin, 1837. - 1 MS mit 4Bl., teils andere Zählung., Deutsch Latein

Inhaltsangabe: Bl.1-3 zeigen eine frühe – abgebrochene - Einleitungs-Variante zu Rankes im Feb. 1838 gehaltenen Vortrag, zunächst wohl gedacht als Einleitung eines größeren, aus den Reichstags-Acten zu schreibenden Werkes, wie die Bl.3‘-4 folgende 2seitige, bei Joachimsen edierte Disposition zeigt – hier die Transciption des Einleitungs-Fragmentes:[Bl.1:] „Über eine Sammlung deutscher Reichstagsacten zu Frankfurt a.M.[rechts am Rand: Zur Geschichte des deutschen Reiches unter Friedrich III aus d Reichstagsacten] Nachdem die großen Geschlechter der deutschen Könige und Kaiser untergegangen waren, und die Befugnisse der höchsten Gewalt an die Oberhäupter in den verschiedenen Landschaften übertragen worden, war die Einheit des Reiches in den Reichstagen. Der Kaiser bestimmte Ort und Zeit: Die Fürsten, geistlich und weltlich, welchen Rang sie auch hatten, welche Titel sie führen mochten, erschienen persönlich, mit ihrem Gefolge mit ihen Räthen: Aus allen Theilen des Reiches langten die Abgeordneten der Städte an: Die wichtigsten Angelegenheiten wurden gemeinschaftlich überlegt, besprochen, Beschlüße gefaßt, ihre Ausführung vorbereitet. Es liegt am Tage, daß [Bl.1‘:] diese Versammlungen wie sie schon an und für sich die Einheit unseres Landes aufrecht erhielten, so in der That die eigentlich öffentliche Gewalt darstellten. Nichtsdestominder sind ihre Verhandlungen großentheils unbekannt geblieben. Wir haben die Reichsabschiede; zur Erläuterung des öffentlichen Rechtes des deutschen Reiches sind sie gesammelt und in Auszüge gebracht worden: allein schon zu dem juridischen Zweck sind sie ungenügend: man kann sie ohne Kenntniß der vorausgegangenen Verhandlungen nicht gründlich verstehen. Wie viel weniger aber vermögen sie das historische Interesse zu befriedigen. In der Regel [Durchstreichungen] sind die Beschlüsse bei weitem weniger bezeichnend, als die Verhandlungen, in denen sich auseinanertretende verschiedenartige Tendenzen zeigen. [Bl.2:] Es ist das so einleuchtend daß man auch schon öfter den Versuch gemacht hat, diese Verhandlungen zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.Der erste, der den Gedanken hierzu faßte, war so wie ich finden kann, der Churmainzische Kanzler Boineburg, der in der Mitte des 17.Jahhds. eine Zeitlang entscheidend Einfluß in alle Reichsgeschäfte hat, und durch seine Verbindung mit Leibnitz auch einen literarischen Namen erhalten hat; im Jahr 1662 forderte er die nahmhaftesten der damaligen Juristen-Historiker, Conring, Böckel, Forstner und nachher andre auf, die Reichsverfassung durch eine Geschichte der Reichstagsverhandlungen zu erläutern. Es waren aber alles vielbeschäftigte Männer; das Unternehmen kam ihnen zu weitausschauend vor: Der Bereitwilligkeit der Archivare trauten sie nicht viel zu sie lehnten es alle ab.Im Grunde sind es dann die Archivare selbst gewesen, welche Beiträge zu dieser Geschichte geliefert haben.Johann Philipp Datt machte das Protokoll des Reichstags von [Bl.2‘:] Worms im Jahr 1495 [Einschub: d. er in den Registraturen seiner Vaterstadt Eßlingen gefunden] mit einer Menge Eräuterungen, die ihm zu dem ausführlichen Werk, de pace publica erwuchsen, im Jahr 1698 bekannt. Jacob Wencken von Straßburg theilte in einem zur Unterweisung von Archivaren bestimmten Werke: Apparatus et instructus archivorum als Beispiel, was sich aus Archiven nehmen lasse, wie er sich ausdrückt aus dem unabsehbaren Meer der Reichstagsacten sehr merkwürdige Bruchstücke mit. Dann kam der Weimarische Archivar Joh. Joachim Müller. Er griff die Sache bei weitem systematischer an. In vier Foliobänden und einem Quartband hat er die Reichstagsacten von 1440 bis 1508 zusammengestellt. Unglücklicherweise hatte er den Gedanken, nicht bloß eine Sammlung zu machen, sondern zugleich Historie zu schreiben, so daß er sich auf eine Menge Abschweifungen einließ, viele fremdartige und schon bekannte Documente aufnahm, und den Ruf der Langweiligkeit, in welchem dieser Theil der Geschichte steht, erst recht begründete. Dabei machte er doch nur einen Anfang. Es ist unglaublich, wie viel ihm fehl. Man [Bl.3:] kann es in den Sammlungen König von Königthals und des Lindauer Bürgermeisters Jacob Fels sehen, die sich eigentlich zum Geschäft machen ihn zu ergänzen. Alle diese Sammlungen beziehen sich [in] ihrem wesentlichen Inhalt noch auf das 15: Jahrhundert. Frühere und spätere Zeiten berichten sie so gut wie gar nicht: auch für die aber, welche sie umfassen sind sie noch durchaus unzulänglich. Ich habe in den vergangenen Ferien…“Hier bricht der Entwurf oben Bl.3 ab – Ranke war auf Reisen zur gründlichen Erforschung der Reichstagssammlungen des Frankfurter Stadtarchives vom Ende August bis Anfang October 1836, den Sommer-Semester-Ferien also; das vorstehend transcribierte Bruchstück mag vom Wintersemester 1836/37 stammen - eher Anfang 1837: Es zeigt den frühesten Versuch Rankes, seine langsam als „Frankfurter Manuscript“ Form annehmenden Forschungs-Ergebnisse einleitend „ins Werk zu setzen“ – entsprechend zeigen die folgenden Bl.3‘-4 eine erste, 16 Positionen umfassende, bereits von Joachimsen entdeckte und edierte Inhalts-Liste Rankes zu einem großangelegten Werk vom Karolingischen Reich bis zum Augsburger Religionsfrieden, beginnend:„1.Cp allgemeine Idee von der Einheit Europas: Entwicklung v.d. Karolingischen Reiche her. Schisma: Erhebung der verschiedenen Staaten v. Moment zu Moment“.

Literaturhinweise: Johann Christian von Boyneburg: Commercii epistolici Leibnitiani, Hannover 1745 (Syr.Bibl.Ra 193.1 Cg. pars1);, Hermann Conring: De scriptoribus XVI post Christum natum seculorum commentarius, Breslau 1727 (Syr.Bibl.Ra 809 C 75);, Johann Heinrich Böckler: Collegium Politicae posthumum, oder/ Polit: Discourse, Strassburg 1669;, Christoph von Forstner: Epistola Apologetica ad amicum, Mombeligardi 9.Dez. 1657 (Syr.Bibl. Ra 940.7 P76);, Johann Philipp Datt: Volumen rerum germanicarum novum – de pace imperii publica, Bd. 5, 1698, Ulm;, Jacob Wencker: Apparatus et instrucutus archivorum ex usu nostri temporis, vulgo: Von Registratur und Renovatur, Straßburg 1713;, Johannes Joachim Müller: Des Heil. römischen Reichs, teutscher Nation, Reichs Tags Theatrum, Jena 1713 (Syr.Bibl. Ra 943.028 M94 F);, Jacob Fels: Erster Beytrag zu der deutschen Reichstags-Geschichte, Lindau 1767;, Gustav Georg König von Königsthal: Nachlese in den Reichsgeschichten, Frankfurt 1759 (Syr.Bibl. Ra 943.028 K78).

Editionshinweise: Als „die vielleicht früheste Disposition“ zu Rankes kommendem Werk ist die Inhalts-Liste auf Bl.3‘-4 bereits von Joachimsen entdeckt und ediert in GA Bd.1(1925) S.XXXIV, dort S.CXIV auf „unmittelbar nach der Frankfurter Herbstreise 1836“ datiert.

In: „Über einige noch unbenutzte Sammlungen deutscher Reichstagsacten“ - Academie-Vortrag Feb.1838, mit Disposition und Entwurf 1837 (Manuscripte)

Bemerkung: 4 Bl. groberes, beiges Velin (17,7x21cm); WZ: LOK 3; etwas angestaubt mit leichten Knickspuren, kleinere Tintenflecken.

Ausreifungsgrad: Abgebrochener Vortrags-Entwurf; Werk-Dispotition.

Objekteigenschaften: Handschrift

Pfad: Nachlaß Leopold von Ranke / Segment III: Deutsche Geschichten / Reformation / „Über einige noch unbenutzte Sammlungen deutscher Reichstagsacten“ - Academie-Vortrag Feb.1838, mit Disposition und Entwurf 1837 (Manuscripte)

DE-611-HS-4016740, http://kalliope-verbund.info/DE-611-HS-4016740

Erfassung: 25. August 2022 ; Modifikation: 26. September 2022 ; Synchronisierungsdatum: 2025-05-22T18:38:20+01:00