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    Nachlass Familie Grunwald

    Signatur: E Rep. 400-48

    Nachlass Familie Grunwald

    Grunwald, Max [Bestandsbildner]

    1899-1966. - Der Bestand umfasst 8 Akten. - Nachlass

    Eine Akte (Nr. 5) ist auf Grund archivgesetzlicher Bestimmungen nach § 8 Archivgesetz Berlin (ArchGB) vom 29. November 1993 i. d. F. vom 15. Oktober 2001 für die Benutzung befristet gesperrt. Nach § 8 Abs. 4 ArchGB kann eine Verkürzung der Schutzfristen auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs Berlin.

    Inhaltsangabe: Nachlass Familie Grunwald Der Nachlass enthält v. a. den privaten Briefwechsel mit Familienmitgliedern und Freunden. Der Kunstmaler Max Grunwald (04.06.1889 - 19.05.1960) heiratete am 30.09.1920 Helene Siedtmann (*03.08.1890). Das Ehepaar lebte in Berlin-Wittenau. Ihre Tochter, Christiane Grunwald (*1923) ergriff den Beruf einer Archäologin. Max Grunwald wurde als Bühnenmaler ausgebildet und von Max Slevogt persönlich gefördert. Luft und Licht waren die Elemente, die seine Malerei seit den 1930er Jahren immer deutlicher bestimmten. Landschafts- und Städtebilder wurden zu seinem zentralen Thema. Auch Menschen galt sein kontinuierliches Interesse. Zu seinem Werk - leider z. T. während des Zweiten Weltkrieges zerstört - gehörten biblische Motive, u. a. in Reinickendorfer Kirchen und im Sitzungssaal des Reinickendorfer Rathauses. Er war Mitglied der Deutschen Kunstgesellschafte e. V. Im ersten Weltkrieg wurde Grunwald 1915 eingezogen und befand sich seit 1916 in französischer Kriegsgefangenschaft, aus der er erst 1920 zurückkehrte. Dem Glauben schon seit der Jugend eng verbunden, gründete er 1934 zusammen mit Anderen die Bekennende Kirche in Wittenau, um gegen die Hörigkeit der offiziellen Kirche den Nazis gegenüber aktiven Protest zu leisten. Während der NS-Zeit stellte Max Grunwald sein Haus in Alt-Wittenau mehrfach einem kleinen Kreis von oppositionellen Christen zur Verfügung. Max Grunwald war seit 1934 Mitglied der Reichskammer der bildenden Künste in der Fachgruppe Maler und Grafiker. Der Nachlass kam aus Privathand zum Evangelischen Landeskirchlichen Archiv in Berlin, das die Dokumente im November 2014 dem Landesarchiv Berlin übergab. Die Überlieferung umfasst 8 Verzeichnungseinheiten (0,15 lfm) und dokumentiert das Privatleben der Familien im Zeitraum 1899 bis 1966. Eine Akte (Nr. 5) ist auf Grund archivgesetzlicher Bestimmungen nach § 8 Archivgesetz Berlin (ArchGB) vom 29. November 1993 i. d. F. vom 15. Oktober 2001 für die Benutzung befristet gesperrt. Nach § 8 Abs. 4 ArchGB kann eine Verkürzung der Schutzfristen auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs Berlin. Der Bestand ist zu zitieren: Landesarchiv Berlin, E Rep. 400-48, Nr. ...

    Weitere Findmittel: Datenbankrecherche im Landesarchiv Berlin

    DE-611-BF-128342