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Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt ; Nachlaß Johann Wilhelm Karl Adolph Freiherr von Huepsch ; Signatur: NL Hüpsch K III, 2.143-2.162 : Kasten 3, Mappe 2
Abschriften von Beschlüssen der Repräsentanten der französischen Regierung zugunsten Hüpschs [Befreiung von Einquartierung und Kontributionen] als Gegenleistung für seine erbrachten Leistungen für die leidende Menschheit und um ihn aufgrund des Verlusts seiner Renten zu entlasten
Administration Centrale du Pays d'entre Meuse et Rhin [Author], Commission Intermédiaire (Bonn) (1797-) [Author], Hüpsch, Adolf von (1730-1805) [Recipient]
08.10.1794-11.10.1797. - 40 Blätter
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Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt ; Nachlaß Johann Wilhelm Karl Adolph Freiherr von Huepsch ; Signatur: NL Hüpsch K III, 3.43-3.44 : Kasten 3, Mappe 3
Abschriften von Beschlüssen der Repräsentanten der französischen Regierung zugunsten Hüpschs [Befreiung von Einquartierung und Kontributionen] als Gegenleistung für seine erbrachten Leistungen für die leidende Menschheit und um ihn aufgrund des Verlusts seiner Renten zu entlasten
Administration Centrale du Pays d'entre Meuse et Rhin [Author], Commission Intermédiaire (Bonn) (1797-) [Author], Hüpsch, Adolf von (1730-1805) [Recipient]
08.10.1794-11.10.1797. - 4 Blätter
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Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt ; Nachlaß Johann Wilhelm Karl Adolph Freiherr von Huepsch ; Signatur: NL Hüpsch K III, 2.46 : Kasten 3, Mappe 2
Die Commission Intermédiaire in Bonn verfügt, dass der Bürger von Hüpsch, Mitglied mehrerer Akademien und wohnhaft in Köln, kein Militär in seinem Haus einquartieren und keine Kontributionen zahlen muss. Dem stellvertretenden Kommissar beim Magistrat der Stadt Köln sollen zwei Exemplare des Beschlusses zugehen. Das eine soll er dem Bittsteller, dass andere dem Magistrat der Stadt Köln übergeben. [vgl. die vorhergehenden Dokumente in K III, 2]
Commission Intermédiaire (Bonn) (1797-) [Author]
11.10.1797. - 2 Blätter
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Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt ; Nachlaß Johann Wilhelm Karl Adolph Freiherr von Huepsch ; Signatur: NL Hüpsch K III, 2.24 : Kasten 3, Mappe 2
Die Commission Intermédiaire in Bonn verfügt, dass der Bürger von Hüpsch, Mitglied mehrerer Akademien und wohnhaft in Köln, kein Militär in seinem Haus einquartieren und keine Kontributionen zahlen muss. Dem stellvertretenden Kommissar beim Magistrat der Stadt Köln sollen zwei Exemplare des Beschlusses zugehen. Das eine soll er dem Bittsteller, dass andere dem Magistrat der Stadt Köln übergeben. [vgl. die vorhergehenden Dokumente in K III, 2]
Commission Intermédiaire (Bonn) (1797-) [Author]
11.10.1797. - 2 Blätter