Detailinformationen

Reichsnährstand

Reichsnährstand(1933 – 1948)

Landwirtschaft, Ernährung, Körperschaft des öffentlichen Rechts


Persistenter Link Kalliope: http://kalliope-verbund.info/gnd/37813-6GND-ID: http://d-nb.info/gnd/37813-6, 18.04.1989, Letzte Änderung: 14.11.2024 Provenienzmerkmal ; ; Gesetz über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes und Maßnahmen zur Markt- und Preisregelung für landwirtschaftliche Erzeugnisse vom 13. September 1933, aufgehoben durch Gesetz vom 21. Januar 1948 ; Wikipedia

Beziehungen: Reichslandbund, Vorgaenger, Vereinigung der Deutschen Bauernvereine, Vorgaenger,

Biographische Hinweise:

Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts, die alle in der Ernährungswirtschaft tätigen Personen und Betriebe (einschließlich Handel und Verarbeitung) sowie alle landwirtschaftlichen Selbstverwaltungsorgane und Verbände umfasste. Der Reichsnährstand unterteilte sich in drei Hauptabteilungen: 1. Der Mensch, 2. Der Hof, 3. Der Markt.

Verweisungen:

ReichsnährstandReichsnährstand BerlinRNST

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